Obwohl Tiny Houses bereits seit vielen Jahren ein Trend sind, kann die Genehmigung des Tiny House als Dauerwohngebäude für Unsicherheiten sorgen. Dies geht vor allem darauf zurück, dass es weder eine feste Definition der Wohnform gibt noch der Umgang mit Tiny Houses allgemein geregelt ist.
Nach aktuellem Stand werden die kleinen Häuser im Bau- und Planungsrecht nicht explizit berücksichtigt. Dies führt zu Spannungen zwischen Interessierten und den Vertretern der Kommunen. Denn nach geltender Rechtslage muss das Tiny House von Genehmigungsbehörden als Gebäude der Gebäudeklasse 1 eingestuft werden. Dies entspricht einem konventionellen Einfamilienhaus. Im Gegensatz zu den meisten anderen Anbietern hält Wanderlust-Tinyhouse hierfür jedoch eine praktische Lösung parat …
Bauplanungsrecht für Tiny Houses
Das Bauplanungsrecht regelt, wie Land genutzt werden kann und welche Art von Bebauung erlaubt ist. Tiny Houses stoßen hier oft auf Schwierigkeiten, da sie in vielen Fällen nicht den gängigen Vorstellungen von Wohnraum entsprechen. Die Genehmigung eines Tiny Houses wird anhand der Festsetzung eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) oder der vorhandenen Bebauung der Umgebung (§ 34 BauGB) entschieden. Soll ein Tiny House in einem zusammenhängenden Ortsteil integriert werden, muss es hinsichtlich Art, Maß, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in das Umfeld passen. Hier gibt es jedoch viel Interpretationsspielraum und entsprechend unterschiedliche Entscheidungen.
Bauordnungsrecht und technische Besonderheiten von Tiny Houses
Das Bauordnungsrecht legt die technischen Anforderungen an Bauwerke fest, um die Sicherheit und Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten. Auch Tiny Houses müssen diese Vorschriften einhalten, was aufgrund ihrer geringen Größe und speziellen Bauweise eine besondere Herausforderung darstellen kann. Oft ist es schwierig, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen in dem begrenzten Raum unterzubringen. Es müssen zum Beispiel folgende Aspekte geklärt werden:
- Brandschutz
- Abwasserentsorgung
- Energieeffizienz
- Raumhöhe
- Abstellflächen
- Mögliche Auslagerung von Küche, Bad etc.
Problematischer Umgang mit Normen und Standards
Ein weiteres Konfliktfeld sind normative Fragen, denn es gibt keine einheitlichen Normen oder Standards für Tiny Houses. Entsprechend können die Anforderungen, die Kommunen an ein Tiny House als dauerhaften Wohnsitz stellen, von Region zu Region unterschiedlich sein. Dies kann zu Unsicherheiten bei der Planung und Umsetzung von Tiny-House-Projekten führen. Die fehlende Einheitlichkeit erschwert die Vergleichbarkeit und Bewertung der Qualität von Tiny Houses.
Der Weg vorbei am Genehmigungsdschungel
Wanderlust-Tinyhouse hat die Hürden bei den Genehmigungsprozessen frühzeitig erkannt und schlägt im Vergleich zu anderen Herstellern einen für seine Kunden praktikablen Weg ein. So werden sämtliche Mobilheime regelmäßig vom TÜV auf ihre Sicherheit und Zuverlässigkeit geprüft. Dies ermöglicht nicht zuletzt die Ausstellung eines TÜV-Berichts bei jeder Auslieferung. Die Mobilheime lassen sich in der Folge bequem auf der Straße transportieren, auf genehmigungsfreien Flächen abstellen und bieten maximale Flexibilität.
Um die Genehmigungspraxis für Tiny Houses zu verbessern und Konflikte zu minimieren, sollten dennoch einheitliche Standards und Vorschriften entwickelt werden, die Klarheit bezüglich der rechtlichen Stellung schaffen. Sie haben Fragen zur Genehmigung eines Tiny House? Kontaktieren Sie uns. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen und helfen Ihnen dabei, Ihren Traum vom Tiny House in die Realität umzusetzen.